Die monatliche Fallpauschale der Berufsbetreuung ergibt sich seit 1. Januar 2026 aus vier Merkmalen: Vergütungsstufe, Vermögensstatus und gewöhnlicher Aufenthalt am Ende des Abrechnungsmonats sowie Dauer der Betreuung. Die 16 Pauschalen der Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG liegen zwischen 98 und 427 Euro im Monat. In Stufe 2 sind es 130 bis 427 Euro, in Stufe 1 98 bis 325 Euro. Der Rechner zeigt Ihre Pauschale mit Tabellenfeld, die Summe für den Abrechnungszeitraum und das Ende der Ausschlussfrist.
Stufe 1, nicht mittellos, andere Wohnform, in den ersten zwölf Monaten.
Ab dem 13. Monat: 192,00 € je Monat (Nr. 1.1.2.2).
| Monat | Betrag | Nr. | Zeitraum | Aufenthalt | Vermögen |
|---|
Die Tabelle gibt die Anlage zu § 8 Abs. 1 VBVG in der Fassung des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109, S. 3 bis 4) wieder. Sie gilt für Abrechnungsmonate, die am 1. Januar 2026 oder später beginnen. Die Nummer unter jedem Betrag ist das Feld der amtlichen Tabelle, das Sie im Antrag angeben können.
| Vermögen und Aufenthalt | Erste zwölf Monate | Ab dem 13. Monat |
|---|---|---|
| Nicht mittellosStationäre Einrichtung | 233,00 €Nr. 1.1.1.1 | 115,00 €Nr. 1.1.1.2 |
| Nicht mittellosAndere Wohnform | 325,00 €Nr. 1.1.2.1 | 192,00 €Nr. 1.1.2.2 |
| MittellosStationäre Einrichtung | 208,00 €Nr. 1.2.1.1 | 98,00 €Nr. 1.2.1.2 |
| MittellosAndere Wohnform | 247,00 €Nr. 1.2.2.1 | 144,00 €Nr. 1.2.2.2 |
| Vermögen und Aufenthalt | Erste zwölf Monate | Ab dem 13. Monat |
|---|---|---|
| Nicht mittellosStationäre Einrichtung | 305,00 €Nr. 2.1.1.1 | 155,00 €Nr. 2.1.1.2 |
| Nicht mittellosAndere Wohnform | 427,00 €Nr. 2.1.2.1 | 250,00 €Nr. 2.1.2.2 |
| MittellosStationäre Einrichtung | 275,00 €Nr. 2.2.1.1 | 130,00 €Nr. 2.2.1.2 |
| MittellosAndere Wohnform | 324,00 €Nr. 2.2.2.1 | 190,00 €Nr. 2.2.2.2 |
Beträge je Monat. Abgeglichen am 23. Oktober 2026 mit der Anlage auf gesetze-im-internet.de, dem Bundesgesetzblatt und dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drs. 20/14259, S. 19), der dieselben Beträge nennt.
Gezählt wird ab dem Tag nach dem Wirksamwerden der Bestellung. Wurde die Bestellung am 14. März wirksam, läuft der erste Abrechnungsmonat vom 15. März bis 14. April, der dreizehnte beginnt am 15. März des Folgejahres (§ 9 Abs. 2 Satz 2 VBVG mit §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB). Fehlt der passende Tag im Monat, endet der Abrechnungsmonat am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Vermögensstatus und Aufenthalt richten sich nach dem Stand am Ende des Abrechnungsmonats (§ 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 VBVG). Zieht die betreute Person am 20. eines Abrechnungsmonats auf Dauer ins Heim, gilt für diesen ganzen Monat die Pauschale für die stationäre Einrichtung. In der Monatsübersicht des Rechners stellen Sie solche Wechsel je Monat ein.
Für Leistungen vor dem 1. Januar 2026 gilt das VBVG in der bis 31. Dezember 2025 geltenden Fassung bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats (§ 19 VBVG). Ein Abrechnungsmonat vom 15. Dezember 2025 bis 14. Januar 2026 wird also noch nach altem Recht abgerechnet. Der Rechner markiert solche Monate und zählt sie nicht in die Summe, weil er die alten Tabellen nicht abbildet. Mehr dazu im Beitrag Vergütung nach VBVG 2026.
Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden (§ 14 Abs. 1 Satz 1 VBVG). Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung gerichtlich geltend gemacht wird (§ 15 Abs. 3 Satz 1 VBVG). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt diese Frist für die pauschale Vergütung erst, wenn der Anspruch erstmals geltend gemacht werden kann, also nach Ablauf des Abrechnungsquartals (BGH, Beschluss vom 13. März 2013, XII ZB 26/12, Rn. 22; bestätigt in XII ZB 419/25, Rn. 6).
Das Gericht kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen (§ 15 Abs. 3 Satz 2 VBVG mit § 1877 Abs. 5 BGB). Setzt das Gericht die Vergütung für die Zukunft fest, gelten die Ansprüche für die Dauer der Festsetzung als geltend gemacht (§ 14 Abs. 2 VBVG mit § 292 Abs. 2 FamFG).
Was gilt, wenn die festgesetzte Vergütung spät ausgezahlt wird, steht im Beitrag Verzugsschaden bei verspäteter Betreuervergütung. Wer in Nordrhein-Westfalen abrechnet, nutzt das Pflichtformular und reicht elektronisch ein: BeVeFoVO in NRW.
In Stufe 2 liegen die Pauschalen zwischen 130 und 427 Euro im Monat. Am höchsten ist sie in den ersten zwölf Monaten für eine nicht mittellose betreute Person in einer anderen Wohnform (427 Euro, Nr. 2.1.2.1), am niedrigsten ab dem 13. Monat für eine mittellose Person in einer stationären Einrichtung (130 Euro, Nr. 2.2.1.2).
Nein. Seit 1. Januar 2026 unterscheidet § 9 Abs. 3 VBVG nur noch zwischen stationären Einrichtungen und anderen Wohnformen. Ob eine Wohngruppe als stationäre Einrichtung zählt, hängt von der Definition in § 9 Abs. 3 Satz 2 VBVG ab.
Nein. Die Sonderzahlung war als Zwischenlösung bis zum 31. Dezember 2025 angelegt (BT-Drs. 20/14259, S. 1). Für Leistungen vor dem 1. Januar 2026 gilt nach § 19 VBVG das alte Recht bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats, ausdrücklich auch für Ansprüche nach dem Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz.
Das Gericht kann die Vergütung auf Antrag oder nach eigenem Ermessen auch für zukünftige Zeiträume festsetzen (§ 292 Abs. 1 und 2 FamFG). Ausgezahlt wird weiter für die Dreimonatszeiträume nach § 14 Abs. 1 Satz 1 VBVG. Für die Dauer der Festsetzung gelten die Ansprüche als geltend gemacht (§ 14 Abs. 2 VBVG). Ändern sich die maßgeblichen Umstände, etwa Wohnform oder Vermögensstatus, teilen Sie das dem Gericht unverzüglich mit (§ 292 Abs. 2 Satz 4 FamFG).
Ab dem 13. Abrechnungsmonat, nicht ab dem 13. Kalendermonat. Wurde die Bestellung am 14. März 2026 wirksam, beginnt der 13. Monat am 15. März 2027.
Hintergrund im Magazin: Vergütung nach VBVG 2026 · Wohnform und Vergütung · Verzugsschaden · BeVeFoVO in NRW

BetreuerOS ermittelt die Pauschale je Mandat aus Stufe, Vermögensstatus, Aufenthalt und Bestelldatum nach VBVG 2026, anteilig bei Mandatsende oder Tod. Der Vergütungsantrag entsteht als PDF, wird gespeichert und lässt sich als eingereicht markieren. Antrag, Festsetzung und Auszahlung tragen Sie je Mandat mit Datum ein.
Für die Testphase bewerbenAlle Quellen abgerufen und mit dem Rechner abgeglichen am .