Magazin-Hinweise
Die Beiträge im BetreuerOS-Magazin sind redaktionelle Praxis-Hinweise für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer in Deutschland. Sie sollen typische Fragen aus dem Berufsalltag verständlich aufbereiten und auf einschlägige gesetzliche Grundlagen verweisen.
Die Beiträge sind keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und ersetzen weder die Beratung durch einen Rechtsanwalt noch die Prüfung durch das zuständige Betreuungsgericht oder den Rechtspfleger im Einzelfall.
Die Beiträge werden auf Basis der aktuell geltenden Gesetze und veröffentlichter Rechtsprechung erstellt. Primärquellen wie BGB, Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) sowie Bundestags-Drucksachen werden im Volltext herangezogen und am Ende jedes Beitrags in der Quellenangabe genannt.
Beiträge werden vor Veröffentlichung von Personen mit Praxis-Erfahrung in der Berufsbetreuung gegengelesen. Trotz dieser Sorgfalt sind Fehler nicht ausgeschlossen.
Jeder Beitrag enthält ein Veröffentlichungsdatum und nennt den Stand der zugrunde liegenden Rechtslage. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung können sich nach Veröffentlichung ändern.
Es besteht keine Verpflichtung, einmal veröffentlichte Beiträge fortlaufend zu aktualisieren. Wer einen Beitrag zur Vorbereitung einer konkreten Maßnahme heranzieht, sollte die Aktualität der genannten Vorschriften eigenständig prüfen oder im Zweifel den zuständigen Rechtspfleger beziehungsweise einen Fachanwalt einbeziehen.
Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt eigenverantwortlich.
Eine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Nichtanwendung der bereitgestellten Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände greifen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wer auf Basis eines Magazin-Beitrags eine konkrete Entscheidung trifft, die Auswirkungen auf eine geführte Betreuung hat, ist gehalten, die rechtliche Tragfähigkeit dieser Entscheidung im konkreten Einzelfall eigenverantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Bei Zweifelsfragen zur Auslegung gesetzlicher Pflichten oder zu konkreten Einzelfällen empfiehlt sich Rücksprache mit:
- dem zuständigen Rechtspfleger am Betreuungsgericht
- der zuständigen örtlichen Betreuungsbehörde
- einem Fachanwalt für Familienrecht
- einem Fachanwalt für Steuerrecht (bei steuerrechtlichen Fragen)
- dem zuständigen Betreuungsverein (für ehrenamtliche Betreuer)
- dem Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB) oder dem Bundesverband freier Berufsbetreuer (BvfB)
Beiträge enthalten teilweise Verweise auf Gesetzesfassungen unter www.gesetze-im-internet.de oder vergleichbare Plattformen. Für die Inhalte verlinkter Seiten wird keine Haftung übernommen. Es gelten die Hinweise im Impressum.
Wer in einem Beitrag einen Fehler entdeckt oder eine veraltete Information bemerkt, kann den Hinweis an hallo@betreueros.de senden. Bestätigte Fehler werden zeitnah korrigiert, gegebenenfalls mit Korrekturhinweis am Beitrag.
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