Werkzeug · Wegweiser

Genehmigungs-Check. Brauche ich Genehmigung?

Decision-Tree zu den Genehmigungspflichten nach §§ 1848 ff. BGB für Berufsbetreuer. Indikation mit Norm-Verweis, Antragsentwurf als PDF zum Mitnehmen.

Stand der Rechtslage: 8. Mai 2026
Bearbeitungsdauer: 2 bis 5 Minuten
Tool-Typ: Wegweiser
Alle Eingaben bleiben im Browser. Keine Daten werden an einen Server gesendet, keine Cookies, kein Tracking. Die Indikation ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifel im Einzelfall an den zuständigen Rechtspfleger wenden.

Praxis-Hinweise

  • Aufgabenkreis vor Genehmigung: Eine Genehmigung kann fehlende Vertretungsmacht nicht heilen. Wer den passenden Aufgabenkreis nicht hat, beantragt zuerst die Erweiterung beim Betreuungsgericht (§ 1815 BGB).
  • Vorab statt nachträglich: § 1855 BGB nennt die Vorab-Genehmigung als Soll. Bei einseitigen Rechtsgeschäften (Kündigung, Erbschaftsausschlagung) ist sie nach § 1858 BGB sogar zwingend. Nachträgliche Genehmigung ist nur bei Verträgen rechtssicher.
  • Genehmigung als Ausfertigung, nicht Kopie: § 1856 BGB verlangt Schriftform. Wenn der Vertragspartner (Vermieter, Bank) eine Kopie zurückweist, gilt die Erklärung als nicht zugegangen.
  • Bei Zweifel: Rechtspfleger: Das Betreuungsgericht ist nach § 1861 BGB zur Beratung verpflichtet. Ein Anruf vor der Handlung kostet wenig Zeit und schützt vor schwebender Unwirksamkeit oder persönlicher Haftung nach § 179 BGB.

Mehr zum Hintergrund: „Genehmigungspflichten in der Berufsbetreuung" · „Erstes Mandat: die ersten sechs Wochen"

Hinweis: Dieses Werkzeug liefert eine Indikation auf Grundlage der §§ 1848 ff. BGB sowie verwandter Normen (§ 1833 BGB, § 30 Abs. 3 BtOG, § 1856 BGB, § 1858 BGB). Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Prüfung. Stand der Rechtslage: 8. Mai 2026. Bei Zweifelsfragen ist Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger oder einem Fachanwalt zu empfehlen. Verbindlich ist ausschließlich die Würdigung des Betreuungsgerichts. Weitere Hinweise unter Magazin-Hinweise.
In BetreuerOS

Genehmigungen als Teil der Akte.

Aufgabenkreise aus dem Beschluss als Stammdaten, Genehmigungs-Anträge mit Aktenzeichen und Stand-Zuordnung, Fristen aus Posteingang als Aufgabenliste. Was an das Gericht ging und mit welchem Ergebnis, bleibt mit dem Vorgang verknüpft.

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Rechtsquellen
  • § 1833 BGB (Aufgabe von Wohnraum). gesetze-im-internet.de
  • §§ 1848-1854 BGB (Genehmigungstatbestände). gesetze-im-internet.de
  • § 1855 BGB (Erklärung der Genehmigung)
  • § 1856 BGB (Schwebende Unwirksamkeit von Verträgen)
  • § 1858 BGB (Einseitige Rechtsgeschäfte)
  • § 30 Abs. 3 BtOG (Schenkungen an Berufsbetreuer)
  • § 1944 BGB (Erbschafts-Ausschlagungsfrist)
  • § 179 BGB (Vertreter ohne Vertretungsmacht)
  • WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz)