Werkzeug · Wizard

Vermögensverzeichnis. Geführter Pfad.

Pflichtinhalte nach § 1835 BGB Schritt für Schritt erfassen, am Ende als PDF herunterladen.

Stand der Rechtslage: 27. April 2026
Bearbeitungsdauer: 10 bis 20 Minuten
Tool-Typ: Wizard
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1Stammdaten
2Aktiva
3Passiva
4Einnahmen & Ausgaben
5Belege & Versicherung

Stammdaten

Aktenzeichen, Gericht und Stichtag sind Pflichtangaben. Stichtag ist die Wirksamkeit der Bestellung nach § 287 FamFG, in der Regel das Datum des Beschlusses, ab dem die Betreuung wirksam ist.

Maßgeblich ist § 287 FamFG, nicht das heutige Datum.
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Praxis-Hinweise

  • Drei-Monats-Frist im Blick: Das Vermögensverzeichnis ist Bestandteil des Anfangsberichts nach § 1863 BGB und damit innerhalb der Drei-Monats-Frist einzureichen.
  • Stichtag konsistent halten: Alle Beträge auf denselben Stichtag (Wirksamkeit der Bestellung). Spätere Bewegungen werden im Folgejahr in der Rechnungslegung erfasst, nicht hier.
  • Belege sammeln, bevor das PDF rausgeht: Kontoauszüge zum Stichtag, Grundbuchauszüge, Versicherungsstände separat ausdrucken oder als PDF beilegen.
  • Bei Unklarheit Rücksprache mit dem Rechtspfleger: Die Anforderungen variieren in Detailtiefe je nach Gericht. Manche Gerichte haben eigene Vordrucke, die ergänzend oder ersetzend zu nutzen sind.

Mehr zum Hintergrund: Magazin-Beitrag „Das Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB"

Hinweis: Dieses Werkzeug liefert eine strukturierte Vorlage auf Grundlage von § 1835 BGB in der Fassung vom 1. Januar 2023. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Prüfung. Stand der Rechtslage: 27. April 2026. Bei Zweifelsfragen ist Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger oder einem Fachanwalt zu empfehlen. Verbindlich ist ausschließlich die Würdigung des Betreuungsgerichts. Manche Betreuungsgerichte stellen eigene Vordrucke zur Verfügung, in diesem Fall ist der Gerichtsvordruck dem hier erzeugten Dokument vorzuziehen oder ergänzend zu nutzen. Weitere Hinweise unter Magazin-Hinweise.
In BetreuerOS

Vermögensverzeichnis als geführter Pfad.

In BetreuerOS wird das Vermögensverzeichnis aus den hochgeladenen Kontoauszügen aufgebaut, mit Stichtags-Konsistenz für die spätere Rechnungslegung. Belege bleiben mit dem Mandat verknüpft, das Verzeichnis ist beim nächsten Jahresabschluss nach § 1865 BGB direkt verfügbar.

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