Pflichtinhalte nach § 1835 BGB Schritt für Schritt erfassen, am Ende als PDF herunterladen.
Aktenzeichen, Gericht und Stichtag sind Pflichtangaben. Stichtag ist die Wirksamkeit der Bestellung nach § 287 FamFG, in der Regel das Datum des Beschlusses, ab dem die Betreuung wirksam ist.
Hier alle Vermögenswerte zum Stichtag eintragen. Was zum Aufgabenkreis gehört, gehört auch ins Verzeichnis. Pro Kategorie sind beliebig viele Positionen möglich. Beträge in Euro.
Verbindlichkeiten und Schulden des Klienten zum Stichtag.
Monatliche Beträge. Diese Angaben sollen dem Gericht einen Überblick über die laufende Vermögenssituation geben (§ 1835 Abs. 1 S. 2 BGB).
Nach § 1835 Abs. 2 BGB sind Angaben in geeigneter Weise zu belegen. Die Belege selbst werden separat als Anlage beigefügt, hier wird nur die Liste der Anlagen erstellt.
Im PDF wird folgender Standard-Text angefügt, mit Datums- und Unterschrifts-Platzhalter:
„Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben."
Datum und Ort werden im PDF als Platzhalter eingetragen, die Unterschrift erfolgt handschriftlich nach dem Druck.
Mehr zum Hintergrund: Magazin-Beitrag „Das Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB"
In BetreuerOS wird das Vermögensverzeichnis aus den hochgeladenen Kontoauszügen aufgebaut, mit Stichtags-Konsistenz für die spätere Rechnungslegung. Belege bleiben mit dem Mandat verknüpft, das Verzeichnis ist beim nächsten Jahresabschluss nach § 1865 BGB direkt verfügbar.
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