Werkzeug · Wizard

Erstgespräch-Checkliste. Geführter Pfad.

Den ersten Hausbesuch strukturiert vorbereiten. Aufgabenkreis-abhängige Fragen, Wünsche-Erhebung nach § 1821 BGB, am Ende ein PDF zum Mitnehmen.

Stand der Rechtslage: 7. Mai 2026
Bearbeitungsdauer: 8 bis 15 Minuten
Tool-Typ: Wizard
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1Beschluss
2Person & Umfeld
3Wünsche
4Aufgabenkreise
5Nächste Schritte

Beschluss und Aufgabenkreise

Stammdaten aus dem Bestellungsbeschluss. Die Aufgabenkreise filtern, welche Fragen-Blöcke später aktiv sind.

Stichtag nach § 287 FamFG, in der Regel das Beschluss-Datum.
Mindestens einer. Bestimmt, welche Fragen-Blöcke in Schritt 4 sichtbar werden.

Persönliche Situation

Was beim ersten Termin sichtbar oder erfragt werden sollte. Substanz für die persönliche Situation im Anfangsbericht nach § 1863 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB.

Im Bericht ans Gericht sparsam und nur soweit für die Aufgabe relevant.

Wünsche der betreuten Person

Pflicht nach § 1821 Absatz 2 BGB. Der Betreuer hat die Angelegenheiten so zu besorgen, dass die betreute Person ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten kann. Hierzu muss der Betreuer die Wünsche feststellen.

Nach § 1821 Absatz 4 BGB heranzuziehen, wenn die Person ihre Wünsche nicht selbst äußern kann.

Aufgabenkreis-spezifische Punkte

Sichtbar sind nur die Blöcke, die zu den in Schritt 1 ausgewählten Aufgabenkreisen gehören.

Nächste Schritte

Zusammenfassung der Aufgaben aus dem Termin. Geht später in die Aufgabenliste oder den ersten Tätigkeitsplan.

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Praxis-Hinweise

  • Zuhören vor erfassen: Wer mit dem Block in der Hand abfragt, baut keine Arbeitsbeziehung auf. Notizen können auch kurz nach dem Termin entstehen, solange das Gedächtnis frisch ist.
  • Stichtag konsistent halten: Wirksamkeit der Bestellung ist Stichtag für das Vermögensverzeichnis nach § 1835 BGB. Wer hier abweicht, bekommt bei der Rechnungslegung Konsistenz-Probleme.
  • Wünsche-Block nicht überspringen: § 1821 Absatz 2 BGB stellt die Wünsche-Feststellung in den Mittelpunkt der Betreuerpflichten. Die Reform 2023 hat das Wohl-Konzept abgelöst.
  • Sparsam ans Gericht berichten: Persönliche Details, die für die Aufgabenerfüllung nicht relevant sind, gehören nicht in den Anfangsbericht. Schutz der betreuten Person geht vor Vollständigkeit um ihrer selbst willen.

Mehr zum Hintergrund: „Erstes Mandat: die ersten sechs Wochen" · „Der Anfangsbericht nach § 1863 BGB"

Hinweis: Dieses Werkzeug liefert eine strukturierte Vorbereitung auf Grundlage von §§ 1821, 1825, 1828, 1829, 1833, 1835, 1863 BGB sowie § 287 FamFG. Es ersetzt keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Prüfung. Stand der Rechtslage: 7. Mai 2026. Bei Zweifelsfragen ist Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger oder einem Fachanwalt zu empfehlen. Verbindlich ist ausschließlich die Würdigung des Betreuungsgerichts. Weitere Hinweise unter Magazin-Hinweise.
In BetreuerOS

Erstes Mandat als geführter Pfad.

In BetreuerOS werden Aufgabenkreise aus dem Bestellungsbeschluss als Stammdaten erfasst, Hausbesuche als Termine geführt, Wünsche und persönliche Daten als Klientenakte. Der Anfangsbericht und das Vermögensverzeichnis bauen direkt auf diesen Daten auf, ohne Doppelerfassung.

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