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Sachkundelehrgang-Vergleich. Welcher Anbieter passt?

Alle nach § 5 oder § 8 BtRegV anerkannten Anbieter in Deutschland im Überblick. Filterbar nach Bundesland, Lernform, Bildungsgutschein und Hochschul-Zertifikat. Aufklappen zeigt Anerkennungsbehörde, Aktenzeichen, Preis-Hinweise und Lehrgangs-Struktur.

Stand der Daten: 15. Mai 2026
Datenquellen: BAGüS-Übersicht, München-Liste, Anbieter-Webseiten
Tool-Typ: Vergleich
Alle Filter laufen im Browser. Keine Daten werden an einen Server gesendet, keine Cookies, kein Tracking. Die Daten sind redaktionell zusammengetragen und ersetzen keine Auskunft der Stammbehörde.

Anerkannte Anbieter

Sortiert nach Bundesland

Hinweise zur Auswahl

  • Vorher mit der Stammbehörde sprechen. Welche Module konkret benötigt werden, hängt von Vorbildung und Berufserfahrung ab. Wer Module bucht, die ohnehin angerechnet werden, zahlt umsonst. § 7 Abs. 4 BtRegV erlaubt einen Vorab-Bescheid der Stammbehörde über die Anrechnung.
  • Bundesweite Anerkennung. Die Anerkennung eines Anbieters nach § 8 Abs. 1 BtRegV gilt nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BtRegV bundesweit. Wer in Bayern wohnt, kann also auch beim Anbieter in Berlin lernen, ohne Zusatzhürden.
  • AZAV-Status für Bildungsgutschein. Wer den Lehrgang über die Bundesagentur für Arbeit oder ein Jobcenter fördern lassen will, achtet auf die AZAV-Zulassung des Anbieters. Ohne AZAV kein Bildungsgutschein. AZAV-Anbieter erkennbar am Badge.
  • Module 10 und 11 brauchen Live-Teilnahme. Beide Kommunikationsmodule mit jeweils 45 Stunden können nach der Vorbemerkung zur Anlage der BtRegV nicht in Selbstlernphasen verkürzt werden. Wer Hochschulabschluss hat, darf die übrigen Module zu fünfzig Prozent in Selbstlernzeit absolvieren, diese beiden nicht.
  • Hochschul-Zertifikat hat Folgewirkung. Wer einen Lehrgang mit Hochschul-Zertifikat abschließt, kann nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VBVG in die höchste Vergütungs-Stufe C eingestuft werden, sofern auch sonst die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Stand der Daten prüfen. Preise, Termine und Lehrgangsstrukturen ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft des Anbieters selbst und der zuständigen Stammbehörde.

Mehr zum Hintergrund: „Der Sachkundenachweis nach § 23 BtOG" · „Erstes Mandat: die ersten sechs Wochen"

Hinweis: Diese Übersicht ist redaktionell zusammengetragen aus der BAGüS-Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote (Stand 21.06.2024), der Fortbildungsanbieter-Liste der Stadt München (Stand 19.03.2026) und den Webseiten der Anbieter (Stand 15.05.2026). Die Anerkennungslage kann sich ändern, Preise und Lehrgangsstrukturen ebenso. Eine Gewähr für Aktualität und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Verbindlich ist die Auskunft der Anbieter und der zuständigen Stammbehörde. Hinweise auf Korrekturen oder fehlende Anbieter gerne an hallo@betreueros.de. Weitere Hinweise unter Magazin-Hinweise.
Nach dem Lehrgang

Erste Akte gemeinsam aufgesetzt.

Sachkundenachweis erbracht, Registrierung steht oder ist beantragt, erstes Mandat in Sicht. BetreuerOS wird beim ersten Mandat persönlich eingerichtet, ausgehend vom Bestellungsbeschluss. Stammdaten, Aufgabenkreise, Vermögensverzeichnis, Anfangsbericht: einmal sauber aufgesetzt, dann läuft es.

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Rechtsquellen und Datenbasis
  • § 23 BtOG (Registrierungsvoraussetzungen). gesetze-im-internet.de
  • § 24 BtOG (Registrierungsverfahren)
  • § 3 BtRegV (Inhalt der Sachkunde) und Anlage zur BtRegV (Curriculum mit 11 Modulen)
  • § 5 BtRegV (Anerkannte Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge)
  • § 6 BtRegV (Sachkundelehrgang)
  • § 7 BtRegV (Anderweitiger Nachweis und Ausnahmen)
  • § 8 BtRegV (Anerkennung von Anbietern, bundesweite Geltung)
  • § 8 VBVG (Vergütungstabellen, Hochschul-Zertifikat als Voraussetzung für Stufe C)
  • BAGüS-Übersicht der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach BtRegV (Stand 21. Juni 2024)
  • Fortbildungsanbieter-Liste der Stadt München (Betreuungsstelle, Stand 19. März 2026)
  • Anbieter-Webseiten (Stand 15. Mai 2026)